Degressives Leasing als Alternative, steuerlich und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

Bei der Finanzierung von Investitionen steht Eigenkapital meist ganz oben. Aber das Eigenkapital gehört sinnvoller Weise auch geschont. Trotzdem lässt sich eine Investition nicht aufschieben. Hier macht ein Leasingunternehmen auf sich aufmerksam, das sagt, nicht Eigentum am Wirtschaftsgut, sondern die Nutzung im „pay as you earn Prinzip“ bringt Erträge. Mitarbeiter bezahlt man ja auch monatlich.

Für Leasingverträge sind nach deutschem Vertragsrecht steuerliche Standards definiert. Gewerbliche und Freiberufliche Leasingnehmer profitieren von wirtschaftlich wie steuerlich sinnvollen Verträgen. Steuerlich vorteilhaft ist die Form des degressiven Leasings, bei dem die Anfangsbelastung im 1. Jahr höher ausfällt und die linearen Folgeraten ab dem nächsten Jahr sind dafür geringer.

Wessen Betrieb gerade brummt, kann einen degressiven Vertrag wählen. Im Anschaffungsjahr kann über mehrere Raten (mindestens 2) bis zu 40 % des Nettoanschaffungswertes bezahlt und abgesetzt werden. Hier muss also spätestens im November reagiert werden.

Ein sogenannter „Einnahme-Überschuss- Rechner“ darf bis zum 31.12. des Jahres bis zu 40 % Anzahlung noch dieses Jahr absetzen.
Auch in der inhaltlichen Gestaltung wird eine gute Leasinggesellschaft nicht nach Schema „0-8-15“ vorgehen, sondern sich individuell nach der betrieblichen Situation des Unternehmens richten. Es gibt Leasing-Unternehmen, die Kunden, deren Geschäft jahreszeitlichen Schwankungen unterliegt, saisonale Leasingverträge mit angepassten Raten anbieten.

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